ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Hohenzollern-Gymnasium Sigmaringen. ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hzg.sig.bw.schule.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt ist noch nicht für alle Grafiken erfüllt.
Anforderung 9.1.2.2 Untertitel: Noch nicht alle Videos auf der Website enthalten Untertitel.
Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen: Noch nicht alle Überschriften, Listen, Tabellen sind für Blinde und Sehbehinderte wahrnehmbar.
Anforderung 9.1.4.3 Kontrast: Noch nicht Seiten auf der Website verfügen über ausreichende Helligkeitskontraste.
Anforderung 9.1.4.5 Bilder von Text: Noch nicht alle Bilder verfügen über eine Schriftgrafik.
Anforderung 9.1.4.10 automatischer Umbruch (Reflow): Die verfügt nicht durchgehend über eine dynamische Anpassung der Fensterbreite.
Anforderung 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus
Anforderung 9.2.1.1 Tastatur: Nicht alle Inhalte der Website sind ausschließlich mit der Tastatur bedienbar.
Anforderung 9.2.2.2 Pausieren-Stoppen-Ausblenden: Nicht alle beweglichen Elemente können pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden.
Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse: Der Quellcode der Website muss überarbeitet werden.
Es fehlt derzeit eine Erklärung in Deutscher Gebärdensprache (§10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i.V. § 4 BITV 2.0)
Es fehlt derzeit eine Erklärung in Leichter Sprache ((§10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i.V. § 4 BITV 2.0)
Nicht alle Dokumente auf der Website sind vollständig barrierefrei (§ 2 Absatz 2 L-Bgg-DVO)
b) Unverhältnismäßige Belastung
Bei der Vielzahl der Dokumente ist eine vollständige Barrierefreiheit nur schwer umzusetzen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
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3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. Mai 2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21. Mai 2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Hohenzollern-Gymnasium
Hohenzollernstr. 20
72488 Sigmaringen
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
07571-106182
Verantwortlich: Martin Hoffmann, OStD, Schulleiter
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Sekretariat des Hohenzollern-Gymnasiums wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Hohenzollern-Gymnasium nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.