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Informationen in einfacher Sprache
Herzlich Willkommen auf der Seite des Hohenzollern-Gymnasiums in Sigmaringen.
Ein Gymnasium ist eine Schule für ältere Kinder und Jugendliche.
Alle Kinder besuchen 4 Jahre lang die Grundschule.
Danach gehen alle Kinder auf eine weiterführende Schule. Dort lernen die Kinder noch mehr.
Es gibt verschiedene weiterführende Schulen:
- die Hauptschule
- die Realschule
- die Gemeinschaftsschule
- das Gymnasium
An jeder Schule kann man einen Schulabschluss machen.
Jede Schule dauert unterschiedlich lange.
Im Gymnasium lernt man
- wie man erwachsen wird
- wie man Verantwortung trägt
- wie man Dinge tut
- was im Leben wichtig ist
Man lernt außerdem
- fremde Sprachen.
- Wissen darüber, wie die Welt funktioniert.
- Wissen über Musik und Kunst und Sport.
Am Gymnasium kann man nach 12 Schuljahren den Schulabschluss machen.
Der Schulabschluss am Gymnasium heißt „Abitur“.
Mit dem Abitur darf man auf eine Hochschule gehen und studieren.
Man kann aber auch nach 10 Schuljahren von der Schule gehen.
Dann hat man einen mittleren Abschluss.
Mit dem mittleren Abschluss kann man einen Beruf lernen.
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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Hohenzollern-Gymnasium Sigmaringen. ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hzg.sig.bw.schule.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt ist noch nicht für alle Grafiken erfüllt.
Anforderung 9.1.2.2 Untertitel: Noch nicht alle Videos auf der Website enthalten Untertitel.
Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen: Noch nicht alle Überschriften, Listen, Tabellen sind für Blinde und Sehbehinderte wahrnehmbar.
Anforderung 9.1.4.3 Kontrast: Noch nicht Seiten auf der Website verfügen über ausreichende Helligkeitskontraste.
Anforderung 9.1.4.5 Bilder von Text: Noch nicht alle Bilder verfügen über eine Schriftgrafik.
Anforderung 9.1.4.10 automatischer Umbruch (Reflow): Die verfügt nicht durchgehend über eine dynamische Anpassung der Fensterbreite.
Anforderung 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus
Anforderung 9.2.1.1 Tastatur: Nicht alle Inhalte der Website sind ausschließlich mit der Tastatur bedienbar.
Anforderung 9.2.2.2 Pausieren-Stoppen-Ausblenden: Nicht alle beweglichen Elemente können pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden.
Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse: Der Quellcode der Website muss überarbeitet werden.
Es fehlt derzeit eine Erklärung in Deutscher Gebärdensprache (§10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i.V. § 4 BITV 2.0)
Es fehlt derzeit eine Erklärung in Leichter Sprache ((§10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i.V. § 4 BITV 2.0)
Nicht alle Dokumente auf der Website sind vollständig barrierefrei (§ 2 Absatz 2 L-Bgg-DVO)
b) Unverhältnismäßige Belastung
Bei der Vielzahl der Dokumente ist eine vollständige Barrierefreiheit nur schwer umzusetzen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
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3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. Mai 2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21. Mai 2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Hohenzollern-Gymnasium
Hohenzollernstr. 20
72488 Sigmaringen
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
07571-106182
Verantwortlich: Martin Hoffmann, OStD, Schulleiter
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Sekretariat des Hohenzollern-Gymnasiums wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Hohenzollern-Gymnasium nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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Allgemeine Informationen zur Kursstufe
ENTSCHULDIGUNGSFORMULAR KURSSTUFE
Entschuldigungen_Kursstufe (44.02 kB)(14.69 kB).
Sie können mit diesem Formular auch eine Beurlaubung beantragen. Das Entschuldigungsformular (event. mit weiteren Nachweisen wie z.B. ärztl. Attest) muss immer im Sekretariat abgegeben werden müssen! Eine Entschuldigung ist nur schriftlich möglich. Schüler/innen unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen (siehe Schulverfassung des HZG).
SCHÜLERVERSION WINPROSA
Bei der Kurswahl unterstützt Sie das Programm "winprosa". Davon gibt es eine Schülerversion im Internet
http://www.cmh-soft.de/site/index.php?m=13
Wichtiger Hinweis: Rechtlich verbindlich sind allein die in der Abiturverordnung für die Gymnasien der Normalform (NGVO) vom 24.7.2001 in der jeweils gültigen Fassung festgelegten Regelungen!
RICHTLINIEN UND FORMULARE GFS
pdf Vereinbarung GFS (178.69 kB)
ABITURVERORDNUNG FÜR GYMNASIEN (NGVO)
NGVO (auf dem Server "Landesrecht Baden-Württemberg"